Ängste und Zweifel

Immer wieder äußern Menschen uns gegenüber ihre Bedenken, die sie in Bezug auf eine Organspende haben. Vor allem der Hirntod ist ein Thema, bei dem viele mehr Informationen benötigen, um sich entscheiden zu können. Im Folgenden haben wir daher die häufigsten Ängste und Zweifel aufgeführt. Schreib uns gerne, wenn Fragen offen geblieben sind.

2012 WURDE DER MANIPULATIONSSKANDAL ÖFFENTLICH. UM WAS GING ES DA?

Der Manipulationsskandal hat das Vertrauen in die Vergabepraxis bei Organtransplantationen erschüttert. In einigen deutschen Transplantationszentren wurden die Werte von auf eine Leber wartenden Patienten manipuliert, damit sie auf der Warteliste nach oben rücken und schneller transplantiert werden konnten. Obwohl sofort umfangreiche Maßnahmen für eine höhere Transparenz und bessere Kontrollmechanismen bei der Vergabe von Organen ergriffen wurden, sank die Zahl der Organspender dramatisch. Am 04.09.2013 hat die Bundesärztekammer den Prüfbericht für die deutschen Leberzentren veröffentlicht. Die Prüfungen sind Teil des nach den Vergabeskandalen im Sommer 2012 auf neuer gesetzlicher Grundlage ausgeweiteten Kontrollsystems im Transplantationswesen. Die Überprüfungen der 24 Lebertransplantationsprogramme haben u.a. gezeigt, dass die Maßnahmen für mehr Transparenz und Kontrolle, die nach den Vorkommnissen eingeführt worden sind, in der Transplantationsmedizin erfolgreich waren.

KANN EIN HIRNTOTER MENSCH WIEDER INS LEBEN ZURÜCKKEHREN?

Bestätigt sich die Verdachtsdiagnose Unumkehrbarer Hirnfunktionsausfall (Hirntod) nach einer korrekt durchgeführten Untersuchung, ist der Tod des Menschen sicher nach neurologischen Kriterien festgestellt. Auch wenn unter künstlicher Beatmung das Herzkreislaufsystem aufrechterhalten werden kann, wird beim Vorliegen des Hirntodes das Hirngewebe nach und nach vollständig abgebaut. Eine Rückkehr ins Leben ist ausgeschlossen. Insofern der Verstorbene keine Organ- und Gewebespende gewünscht hat, werden an dieser Stelle die therapeutischen Maßnahmen eingestellt.

WIE LANGE KANN EIN HIRNTOTER MENSCH KÜNSTLICH BEATMET WERDEN?

Exakte Angaben in Wochen, Tagen und Stunden sind dazu nicht möglich, da jeder Fall individuell ist. Trotz Beatmung beginnt allerdings etwa 12 Stunden nach dem Ausfall der Hirndurchblutung der Zerfall des Gehirns. Nach etwa einer Woche hat sich das Hirngewebe durch die Wirkung von Enzymen selber aufgelöst und verflüssigt.

KANN DER UNUMKEHRBARE HIRNFUNKTIONSAUSFALL (HIRNTOD) NICHT MIT ANDEREN ERKRANKUNGEN (ZUM BEISPIEL KOMA, LOCKED-IN-SYNDROM) VERWECHSELT WERDEN?

Der Hirntod kann zweifelsfrei von anderen Erkrankungen und Symptomen unterschieden werden. Die Untersuchungen, die im Verlauf der Diagnostik des Hirntodes durchgeführt werden müssen, lassen eine eindeutige Abgrenzung dieses Befundes von anderen Erscheinungen zu.

IST ES RICHTIG, DASS UNFÄLLE DIE HÄUFIGSTE URSACHE FÜR DEN UNUMKEHRBAREN HIRNFUNKTIONSAUSFALL (HIRNTOD) SIND?

Nein, das ist nicht richtig. Die häufigste Ursache (2022: 49,3%) für den Hirntod bei Organspender*innen ist eine intrakranielle Blutung (Hirnblutung). Intrakranielle Blutungen können zum Beispiel die Folge eines Bluthochdrucks oder eines geplatzten Blutgefäßes sein. Schädelhirntraumen, die zum Beispiel in der Folge eines Unfalls entstehen können, spielen mit 15,5% (2022) nur eine untergeordnete Rolle.

SIND DIE ÄRZTE NICHT NUR AN EINER SCHNELLEN HIRNTOD-DIAGNOSTIK INTERESSIERT, UM AN SPENDERORGANE ZU KOMMEN?

Das Transplantationsgesetz (TPG) hat durch seine Regelungen jeglichen Interessenskonflikten vorgebeugt. Die an den Untersuchungen beteiligten Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe und/oder Gewebe des Spenders beteiligt sein. Sie dürfen auch nicht Weisungen eines Arztes unterstehen, der an diesen Maßnahmen beteiligt ist. Mit dieser Regelung wird die Diagnostik des Hirntods von einer möglichen Organspende und Organtransplantation streng getrennt.

WARUM WERDEN VOR DIAGNOSTIK DES UNUMKEHRBAREN HIRNFUNKTIONSAUSFALLS (HIRNTOD) SCHMERZMITTEL ABGESETZT?

Durch den Hirntod ist die Schmerzwahrnehmung erloschen. Das Fehlen von hirngesteuerten Reaktionen auf Schmerzreize wird im Rahmen der Diagnostik des Hirntods überprüft. Um den Ausfall der Schmerzwahrnehmung sicher feststellen zu können, werden sedierende oder schmerzlindernde Substanzen zuvor abgesetzt. Es ist zu beachten, dass der Hirntod einem typischen Verlauf folgt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass keine Schmerzwahrnehmung mehr möglich ist, wenn die Diagnostik begonnen wird. Sollte dennoch eine Reaktion auf den gesetzten Reiz erfolgen, wird das diagnostische Verfahren sofort abgebrochen.

WARUM WIRD BEI EINER ORGANENTNAHME KEINE VOLLNARKOSE DURCHGEFÜHRT?

Bei einer lebenden Person soll die Narkose dazu dienen, dass der Patient keine Schmerzen empfindet, in einen schlafähnlichen Zustand versetzt wird und die Muskeln des Patienten entspannt werden.

Für jedes dieser Ziele gibt es ein Medikament:

Ein Mittel gegen Schmerzen = Analgetikum,
ein Schlafmittel = Hypnotikum,
ein Mittel zur Muskelerschlaffung = Muskelrelaxans.
Vor einer Organentnahme wurde zweifelsfrei der Tod durch den unumkehrbaren Ausfall der Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt. Dies bedeutet, dass Rezeptoren im Gehirn funktionslos sind und eine Schmerzwahrnehmung im Großhirn ausgelöscht ist. Muskelrelaxantien werden dagegen verabreicht, um spinale Reflexe, die zu Spontanbewegungen und zum Anstieg von Blutdruck und Herzfrequenz während der Organentnahme führen, zu verhindern.

WARUM IST EIN ANÄSTHESIST BEI DER ORGANENTNAHME DABEI, WENN EINE VOLLNARKOSE NICHT NOTWENDIG IST?

Der Anästhesist ist anwesend, um zum Beispiel die künstliche Beatmung und die Kreislauftätigkeit zu überwachen. Bei hirntoten Menschen kommt es zu pathophysiologischen Veränderungen im Körper wie einem instabilen Kreislauf oder erheblichen Störungen in Stoffwechsel, Gerinnung, Blutsalzkonzentrationen oder der Temperaturregulation. Diese Veränderungen können die Organe schädigen und somit deren Eignung für eine Organübertragung beeinträchtigen. Um dies zu verhindern, muss der Anästhesist u.a. für eine gute Durchblutung und Versorgung der Organe sorgen.

WARUM KANN EINE SCHWANGERE MIT UNUMKEHRBAREM HIRNFUNKTIONSAUSFALL (HIRNTOD) EIN KIND AUSTRAGEN?

Es tritt äußerst selten ein, dass ein Kind bis zur Lebensfähigkeit in einer hirntoten Schwangeren heranwachsen kann. Die Fortführung einer solchen Schwangerschaft erfordert maximale intensiv-medizinische Maßnahmen und ist nur möglich, weil alle aktiven Stoffwechselleistungen vom Ungeborenen selbst erbracht werden. Die Schwangerschaft wird durch die hormonelle Steuerung des Mutterkuchens (Plazenta) aufrechterhalten und nicht vom Gehirn der Mutter. Voraussetzung hierfür ist eine Versorgung des Kindes über den mütterlichen Kreislauf.

IST EIN MENSCH, BEI DEM DER UNUMKEHRBARE HIRNFUNKTIONSAUSFALL (HIRNTOD) FESTGESTELLT WURDE, WIRKLICH TOT, ODER IST ER EIN STERBENDER?

Sterben ist kein punktuelles Geschehen, sondern ein Prozess, der sich über einen längeren Zeitraum erstrecken kann. Mit dem Fortschreiten dieses Prozesses kommt es mehr und mehr zum Zerfall wichtiger Funktionssysteme. Wo genau in diesem Prozess die Zäsur zwischen Leben und Tod gesetzt werden kann oder soll, ist nicht einfach zu beantworten. Der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall ist deshalb ein maßgebliches diagnostisches Zeichen für den bereits eingetretenen Tod, weil er eindeutig den unwiederbringlichen Verlust der zentralnervösen Steuerung der elementaren Lebensfunktionen und die Zerstörung der Einheit des Menschen als körperlich-geistiges Wesen markiert. In der Folge sterben nach und nach auch alle anderen Körperteile und Körperzellen ab, die letzten sogar erst nachdem ein Mensch schon lange bestattet wurde. Dies gilt unabhängig davon, unter welchen Umständen und aus welchem Grund der Tod eingetreten ist.

In seiner 2015 veröffentlichten Stellungnahme „Hirntod und Entscheidung zur Organspende“ ist der Deutsche Ethikrat einstimmig der Auffassung, dass der Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organspende zulässig ist. Die Mehrheit der Mitglieder erkennt den Hirntod als ein sicheres Todeszeichen an. Sie vertritt die Meinung, dass eine Organspende nur zulässig sein darf, wenn der Tod des möglichen Organspenders eindeutig festgestellt ist (Dead-Donor-Rule). Eine Minderheit der Mitglieder versteht das Eintreten des Hirntodes nicht als den endgültigen Tod des Menschen und betrachtet ihn lediglich als ein notwendiges Entnahmekriterium.

Quelle: BZgA